„Ich freue mich sehr, dass unsere vielen Gespräche zur außerklinischen Intensivpflege nun zu einem erneuten Beratungsverfahren führen. Dies ist ein wichtiger Schritt zur Schließung der Versorgungslücke. Es zeigt, dass unser Engagement für Patientenrechte Wirkung zeigt. Gemeinsam setzen wir uns weiterhin für eine bessere Versorgung ein!“
Wie die BAG Selbsthilfe am 20.02.2025 mitteilte, wird ein Beratungsverfahren zur Überprüfung der Häuslichen Krankenpflege-Richtlinie in Bezug auf besondere Versorgungskonstellationen bei schwerkranken Menschen eingeleitet.
Die Patientenvertretung fordert die rasche Aufnahme einer Auffangregelung in den Leistungskatalog der Häuslichen Krankenpflege-Richtlinie (HKP-RL). Sie soll für Patienten gelten, die keinen Anspruch auf außerklinische Intensivpflege haben, bei denen aber dennoch eine kontinuierliche Krankenbeobachtung notwendig ist, um schwerwiegende Verschlechterungen des Krankheitsverlaufs oder lebensbedrohliche Situationen zu vermeiden.
Asu der Pressemitteilung: In ihrem Antrag wies die Patientenvertretung auf eine erhebliche Versorgungslücke hin, die mit Einführung der Außerklinischen Intensivpflege-Richtlinie (AKI-RL) zum 31. Oktober 2023 entstanden ist: Mit der gleichzeitig erfolgten Streichung der bisherigen Leistungsziffer 24 für spezielle Krankenbeobachtung aus dem Leistungsverzeichnis der HKP-RL ist für viele Betroffene die Grundlage für ihre notwendige medizinische Überwachung entfallen. Wer die strengen Kriterien der AKI-RL nicht erfüllt, hat keinen Anspruch mehr auf kontinuierliche Überwachung des Gesundheitszustandes. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn eine Krankenbeobachtung und gegebenenfalls auch pflegerische Interventionen zwar erforderlich sind, jedoch nicht notwendigerweise durch besonders qualifizierte Pflegefachkräfte erbracht werden müssen.
„In der Praxis führt dies dazu, dass Angehörige die gesundheitliche Versorgung alleine gewährleisten müssen oder auf eine gerichtliche Klärung angewiesen sind, auch wenn jederzeit gesundheitskritische oder sogar lebensbedrohliche Situationen eintreten können. Das ist eine unhaltbare Situation“, erklärt Markus Behrendt von der Patientenvertretung im zuständigen Unterausschuss im G-BA.
„So musste im vergangenen Jahr eine Mutter ihr Kind mit einem seltenen Gendefekt, durch den es mit hoher Regelmäßigkeit zu Krämpfen und Atemaussetzern kommt, rund um die Uhr alleine pflegen. Die AKI wurde abgelehnt, weil lebensbedrohliche Krisen nicht mit hoher Wahrscheinlichkeit täglich auftreten. Eine Teilnahme an altersentsprechenden Bildungsangeboten wie Kindergarten oder Schule ist in solchen Fällen nicht mehr möglich. Gleichzeitig geraten Angehörige durch den permanenten Einsatz an ihre Belastungsgrenzen und mitunter in prekäre Lebenssituationen. Es braucht dringend eine klare Regelung, um sicherzustellen, dass Betroffene eine bedarfsgerechte Versorgung erhalten - ohne den langwierigen Weg über die Sozialgerichte gehen zu müssen“ betont Behrendt.
Für die Patientenvertretung im G-BA entsenden die vier maßgeblichen Patientenorganisationen entsprechend der Patientenbeteiligungsverordnung sachkundige Personen. Die vier maßgeblichen Patientenorganisationen sind:
• Deutscher Behindertenrat (ACHSE ist Mitglied)
• Bundesarbeitsgemeinschaft PatientInnenstellen und -initiativen
• Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V.
• Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
Die Patientenvertretung im G-BA kann mitberaten und Anträge stellen, hat aber kein Stimmrecht.
Laut werden Forderungen der ACHSE teilen.
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Bianca Paslak-Leptien
Leitung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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