Übersicht der Impf-Clearingstellen nach Bundesland

20.03.2021 -

Baden-Württemberg

Weitere Informationen auf einen Blick finden Sie hier.

Verantwortliche Stelle: Sozialministerium BW, Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg, Postfach 103443, 70029 Stuttgart

Hier geht es zur Website

Hinweise:

Hier finden Sie die Antragsvordrucke des Sozialministeriums.

Hier finden Sie das Antragsformular für Pflegende Angehörige/ Pflegende Eltern.

Bayern

Weitere Informationen auf einen Blick finden Sie hier.

Verantwortliche Stelle: Geschäftsstelle der Impfkommission, Marchioninistraße 15, 81377 München, Tel. 089 4400-75188

Hinweise:

Bürger*innen mit seltenen Erkrankungen können bei der Impfkommission prüfen lassen, mit welcher Priorität sie die Corona-Schutzimpfung bekommen können. Die Impfkommission kann ärztliche Zeugnisse für die Einstufung in die zweite und dritte Priorisierungsgruppe ausstellen. Der Kommission gehören an: Prof. Dr. med. Karl-Walter Jauch, emeritierter Ärztl. Direktor Klinikum der LMU München (Vorsitzender); Prof. Dr. med. Christian Bogdan, Direktor mikrobiolog. Institut Universitätsklinikums Erlangen, Mitglied der Ständigen Impfkommission (STIKO); Prof. Dr. med. Jörg Schelling – Hausarzt,Vertreter der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK), Susanne Breit-Keßler, Vorsitzende des Bayerischen Ethikrats, Edda Huther, ehem. Präsidentin OLG München sowie des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs.

Hier finden Sie den Antragsvordruck auf Einzellfallentscheidung der Bayerischen Impfkommission.

Berlin

Weitere Informationen auf einen Blick finden Sie hier.

Verantwortliche Stelle: Landesamt für Gesundheit und Soziales - Zentrale medizinische Gutachtenstelle (ZMGA), Turmstr. 21, 10559 Berlin, Tel. Hotline (030) 9028-2828,

E-Mail: Verfahren-Schutzimpfung@SenGPG.Berlin.de

Hinweise:

Hier finden Sie die Antragsvordrucke des Landesamts für Gesundheit und Soziales.

Brandenburg

Weitere Informationen auf einen Blick finden Sie hier.

Verantwortliche Stelle: Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz, Abteilung Gesundheit, Postfach 60 11 63, 14411 Potsdam, Kennwort: Impfpriorität

Hinweise für folgende Zielgruppe: Personen, die weder im Paragraph 3 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe a bis i noch Paragraph 4 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe a bis h der neuen Corona-Impfverordnung explizit genannte Erkrankungen oder Behinderungen haben, aber bei denen nach individueller ärztlicher Beurteilung aufgrund besonderer Umstände im Einzelfall ebenfalls ein sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht, können ihren begründeten Antrag für eine Einzelfallentscheidung per Post an das Gesundheitsministerium schicken. Grundlage sind Paragraph 3 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe j sowie Paragraph 4 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe i der Corona-Impfverordnung.

Wenn die Stelle zur Klärung von Impfprioritäten einem Antrag im Einzelfall zustimmt, wird die jeweilige Person von dieser Stelle ein ärztliches Zeugnis für die Impfberechtigung mit hoher oder erhöhter Priorität erhalten. Die Stelle wird für die Terminvergabe das Callcenter über diese Einzelfälle direkt informieren. Das Callcenter wird dann aktiv Kontakt mit diesen Personen aufnehmen und ihnen Impftermine anbieten.

Bremen

Weitere Informationen auf einen Blick finden Sie hier.

Verantwortliche Stelle: Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz, -Impfkommission- , Contrescarpe 72, 28195 Bremen - Ansprechpartner für die Medien:
Lukas Fuhrmann, Pressesprecher der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz, Tel.: (0421) 361-2082, E-Mail: lukas.fuhrmann@gesundheit.bremen.de

Hinweise: Die Impfkommission setzt sich aus insgesamt fünf Personen zusammen: der Präsidentin der Ärztekammer Bremen, Dr. Heidrun Gitter, bei Anträgen aus Bremen, der medizinischen Leiterin des Impfzentrums Bremen, Jutta Dernedde, bei Anträgen aus Bremenhaven dem medizinischen Leiter des Impfzentrums Bremerhaven, Michael Holznagel, Dr. Klaus-Peter Hermes, Arzt und Medizinethiker, Dr. Wiebke Wietschel als Person mit Befähigung zum Richteramt. Antragsvorgehen: Personen, bei denen auf Grund ihrer gesundheitlichen Situation ein sehr hohes Risiko für einen schweren oder sogar tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit SARS-CoV-2 besteht, haben die Möglichkeit einen Antrag auf frühzeitige Berücksichtigung in der Impfreihenfolge zu stellen. Der Antrag muss folgende Unterlagen enthalten: Name, Anschrift und Alter der antragsstellenden Person und Begründung über die besondere gesundheitliche Situation

Ärztliche Unterlagen, die belegen, dass ein besonders hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Verlauf besteht. Diese Unterlagen dürfen nicht älter als vier Wochen sein. Wenn gewünscht, kann auch eine Erklärung zur Entbindung der Schweigepflicht für den behandelnden Arzt oder die behandelnde Ärztin beigefügt werden. Dazu sollten dann auch Kontaktdaten beigefügt werden. Die Impfkommission entscheiden nach pflichtgemäßem Ermessen über die jeweiligen Anträge und teilt die Entscheidungen schriftlich mit.

Anträge entweder per E-Mail an impfkommission@gesundheit.bremen.de

oder postalisch siehe Verantwortliche Stelle.

Hamburg

Weitere Informationen auf einen Blick finden Sie hier.

Hinweise: Personen mit einer Vorerkrankung, die einen Anspruch auf die Schutzimpfung begründet, können sich diesen Anspruch bei ihrer behandelnden Ärztin bzw. bei ihrem behandelnden Arzt bescheinigen lassen. So können sie die Berechtigung nachweisen, sobald sie für einen Termin aufgerufen werden. Die Kontaktpersonen müssen von den Schwangeren bzw. Pflegebedürftigen benannt werden.

Ein Antragsformular können Sie zeitnah hier abrufen.

Hessen

Weitere Informationen auf einen Blick finden Sie hier.

Verantwortliche Stelle: Hessisches Ministerium des Innern und für Sport, Friedrich-Ebert-Allee 12, 65185 Wiesbaden, Telefon: (0611) 353 - 0

Mecklenburg-Vorpommern

Weitere Informationen auf einen Blick finden Sie hier.

Verantwortliche Stelle: Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern, -Clearingstelle Einzelfallentscheidung - , Erich-Schlesinger-Straße 35, 18059 Rostock

Hinweise: Hier wurde ein Expertengremium gebildet, welches wöchentlich über besondere Einzelfälle wie z. B. Seltene Erkrankungen mit Impfpriorisierung entscheidet. Betroffene Bürger benötigen einen Nachweis des behandelnden Fach- / Hausarztes und können eine Einzelfallentscheidung beantragen.

Niedersachsen

Weitere Informationen auf einen Blick finden Sie hier.

Verantwortliche Stelle: Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Nordrhein-Westfalen

Weitere Informationen auf einen Blick finden Sie hier.

Verantwortliche Stelle: Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales

Hinweise: Für eine Einzelfallentscheidung kommen Personen in Frage, bei denen nach individueller ärztlicher Beurteilung aufgrund der Seltenheit der Erkrankung oder der besonderen Schwere keine ausreichenden wissenschaftlichen Erkenntnisse zum möglichen Verlauf einer SARS-CoV-2 Infektion vorliegen, aber von einem hohen Risiko für einen schweren Verlauf ausgegangen werden muss. Voraussetzung für eine Impfberechtigung ist das Vorliegen eines ärztlichen Zeugnisses der behandelnden Ärzte. Das ärztliche Zeugnis darf nicht vor dem 8. Februar 2021 (Zeitpunkt des Inkrafttretens der CoronaImpfV) datiert sein.

Im Anschluss ist ein entsprechender Antrag inklusive des ärztlichen Zeugnisses bei der zuständigen Behörde zu stellen. Zuständige Behörde ist der jeweilige Kreis bzw. die jeweilige kreisfreie Stadt, in dem die antragstellenden Personen ihren Erstwohnsitz bzw. ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort hat. Bestehen Zweifel an der ärztlichen Beurteilung, kann die zuständige Behörde den entsprechenden Antrag zur Prüfung an die Deutsche Rentenversicherung Rheinland beziehungsweise Westfalen weiterleiten. Wichtig zu wissen: Die Deutsche Rentenversicherung Rheinland beziehungsweise Westfalen kann keine Auskünfte zum Bearbeitungsstand der jeweiligen Anträge erteilen.

Rheinland-Pfalz

Weitere Informationen auf einen Blick finden Sie hier.

Hinweise: Durch die Novellierung der Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV) des Bundes vom 08. Februar 2021 haben Menschen mit Vorerkrankungen den Anspruch auf einer Corona-Schutzimpfung mit hoher Priorität (§ 3) und erhöhter Priorität (§ 4). Mit Ausstellung eines ärztlichen Zeugnisses über das Vorliegen eines sehr hohen oder hohem Risikos für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 bei Personen nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe j sowie Personen nach § 4 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe i CoronalmpfV, können Ansprüche auf eine Impfung im Einzelfall gelten gemacht werden. Dieses ärztliche Zeugnis kann vom Hausarzt ausgestellt werden. Die Ärzte wurden über die Landesärztekammer und die Kassenärztliche Vereinigung hierzu beauftragt und stellen ein entsprechendes ärztliches Zeugnis zur Vorlage im Impfzentrum aus.

Hier finden Sie das Antragsformular.

Saarland

Weitere Informationen auf einen Blick finden Sie hier.

Verantwortliche Stelle: Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie Geschäftsstelle Saarländische Impfkommission für Härtefälle Franz-Josef-Röder-Straße 23 66119 Saarbrücken,

E-Mail an impfkommission@soziales.saarland.de

Hinweise: Antrag auf Härtefallentscheidung bei der Saarländischen Impfkommission für Härtefälle

Hier finden Sie das Antragsformular.

Sachsen

Weitere Informationen auf einen Blick finden Sie hier.

Verantwortliche Stelle: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt - Geschäftsstelle Stelle Einzelfallentscheidung Corona-Impfung -, Albertstraße 10, 01097 Dresden

E-Mail an Einzelfallentscheidung@sms.sachsen.de

Hinweise: Der Einzelfall-Antrag gilt lediglich für Fälle, die noch nicht abgedeckt sind und bei denen nach ärztlicher Beurteilung und Prüfung durch die Einzelfall-Stelle ebenfalls ein (sehr) hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus besteht. Für einen Antrag füllen Sie vollständig das Antragsformular „Antrag auf Priorisierung für Corona-Schutzimpfung aus medizinischen Gründen" aus. Welche Informationen die ärztliche Beurteilung enthalten soll, entnehmen Sie dem Merkblatt, welches dem Antragsformular angefügt ist. Anträge, die nicht vollständig sind oder bei denen die ärztliche Beurteilung fehlt, können nicht bearbeitet werden.

Hier finden Sie das Antragsformular "Antrag auf Priorisierung für Corona-Schutzimpfung aus medizinischen Gründen"

Sachsen-Anhalt

Weitere Informationen auf einen Blick finden Sie hier.

Verantwortliche Stelle: Medizinischer Dienst der Krankenversicherung Sachsen-Anhalt e. V. Breiter Weg 19 c 39104 Magdeburg

Hier finden Sie das Antragsformular.

Schleswig-Holstein

Weitere Informationen auf einen Blick finden Sie hier.

Verantwortliche Stelle: Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein

Hier finden Sie das Antragsformular.

Thüringen

Weitere Informationen auf einen Blick finden Sie hier.

Verantwortliche Stelle: Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie/ Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen

 

Allgemeine Informationen

www.bundesregierung.de

Kontakt

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Leiterin ACHSE Selbsthilfe Gemeinschaft
+49-30-33 00-708-23
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ACHSE-Beraterin für Betroffene und Angehörige
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Do 14.00 - 16.00 Uhr

Kontakt

Dr. med. Christine Mundlos

stellvertretende Geschäftsführerin/ ACHSE Lotsin für Ärzte und Therapeuten/ Leiterin ACHSE Wissensnetzwerk und Beratung
+49-30-3300708-0
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