Teilhabe von Menschen mit chronischen Erkrankungen darf nicht durch 2G-Modell eingeschränkt werden

Stellungnahme der ACHSE e.V. zur Einführung des 2G-Optionsmodells in Hamburg durch Beschluss des Hamburger Senats - 28. August 2021

Der Hamburger Senat hat zu Samstag die Einführung des 2G-Optionsmodells beschlossen. Restaurants, Theater aber auch Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbäder und Saunen erhalten die Möglichkeit, Angebote ausschließlich für Geimpfte und Genesene anzubieten. Wählen genannte Einrichtungen diese Option, entfallen dort weitere Beschränkungen wie Abstandsvorgaben, Testpflicht, Tanzverbot sowie Vorgaben zu Sitzplätzen und Tischanordnung.

Für viele sieht es wie ein Schritt in Richtung der ersehnten Freiheit aus – doch eine Personengruppe wird mit dieser Regelung wieder vergessen. Menschen mit chronischen Erkrankungen, die aufgrund dieser nicht geimpft werden oder keinen vollen Impfschutz aufbauen können, werden bei diesem Optionsmodell nicht berücksichtigt.

„Zuerst mussten wir dafür kämpfen, dass Menschen mit Seltenen Erkrankungen schneller geimpft werden und jetzt will der Hamburger Senat die, die sich nicht impfen lassen dürfen von der Teilhabe ausschließen. Menschen mit seltenen chronischen Erkrankungen dürfen nicht ausgegrenzt werden", so Geske Wehr, Vorstandsvorsitzende der ACHSE.

ACHSE ruft zur gegenseitigen Rücksichtnahme innerhalb der Gesellschaft auf und fordert, dass eine Lösung gefunden wird, damit auch chronisch kranke Menschen und Menschen mit Vorerkrankungen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, weiterhin mit einem kostenlosen Test am Leben teilhaben können.

 

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