ACHSE begrüßt das Ziel der Verordnung, dass Personen mit signifikant erhöhtem Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf und Personen, die diese Menschen behandeln, betreuen oder pflegen bei der Vergabe der Schutzimpfungen Priorität haben sollen. Zugleich möchte ACHSE auf die wichtigen Bedürfnisse von Menschen mit Seltenen Erkrankungen aufmerksam machen:
1. „Personen, die solche Personen behandeln, betreuen oder pflegen" sollte nicht nur professionelle Pflegekräfte, sondern ganz explizit auch pflegende Angehörige betreffen. Ein Großteil der Betroffenen wird von ihren Angehörigen gepflegt, sie sollten bei der Vergabe genauso prioritär berücksichtigt werden wie die Betroffenen selbst!
2. Andere oder stärkere Nebenwirkungen bei Betroffenen bestimmter chronischer Erkrankungen müssen unbedingt erkennbar sein, d.h., dass die Erkrankungen kodiert und an das RKI übermittelt werden müssen, idealerweise auch mit Hilfe der Orphacodes in Verbindung mit der Alpha-ID-SE, damit auch über Seltene Erkrankungen Evidenz gesammelt wird.
3. Darüber hinaus ist es ACHSE sehr wichtig, dass die Bevölkerung über verschiedene Medien und optimiert für verschiedene Adressatenkreise über die Wirksamkeit sowie Risiken und Chancen der verschiedenen Impfstoffe sowie ausreichend über das Verfahren zum Erhalt einer Impfung aufgeklärt wird.
Die Stellungnahme der ACHSE zur Coronavirus-Impfverordnung finden Sie hier.
Dr. med. Christine Mundlos
stellvertretende Geschäftsführerin/ ACHSE Lotsin für Ärzte und Therapeuten/ Leiterin ACHSE Wissensnetzwerk und Beratung
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